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Channel: Seite 125 – Unser Havelland (Falkensee aktuell)
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Havelland Kliniken: Kontrollierte Öffnung der Einrichtungen für Besuche

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Das Brandenburger Gesundheitsministerium hat mit seiner Verordnung zur Eindämmung des Coronavirus vom 8. Mai 2020 eine erste Lockerung der bisherigen Besuchsverbote in Kliniken und Pflegeheimen gestattet. Klinikpatienten und Pflegeheimbewohner sind jedoch Personengruppen, die weiterhin eines besonders hohen Gesundheitsschutzes bedürfen. Die Einrichtungen müssen ein komplexes Schutzkonzept etablieren und umsetzen, damit das Infektionsrisiko für alle so gering wie möglich gehalten wird.

Die Havelland Kliniken haben gerade erst mit der schrittweisen Wiederaufnahme des Regelbetriebs begonnen. Die Durchführung planbarer Eingriffe nach medizinischer Dringlichkeit ist der erste Baustein, der bereits einer umsichtigen Planung bedarf. Die Seniorenpflegezentren der Unternehmensgruppe lassen Behandlungen durch externe Therapeuten und Dienstleistungen wie Friseur und Fußpflege wieder zu. Diese Schritte führen bereits zu einem deutlich höheren Personenaufkommen in den Einrichtungen.

Folgende Besuchsregelungen gelten in der Havelland Kliniken Unternehmensgruppe:
– Besuche müssen grundsätzlich vorab telefonisch angemeldet werden
– Es wird nur Besucher*innen Zutritt gewährt, die keine Symptome einer Atemwegsinfektionen (Husten, Halsschmerzen, Fieber, Schnupfen) aufweisen.
– Die Abstands- und Hygieneregeln sind in den Einrichtungen weiterhin aufrecht zu erhalten, so dass die Anzahl der Besucher begrenzt werden muss.
– Im Rahmen des Infektionsschutzes müssen Kontakte zwischen Personen nachverfolgt werden können, weshalb entsprechende Angaben der Besucher*innen in Klinik und Pflegeheim erfasst werden.

Ab Dienstag, dem 19. Mai können in den Kliniken Nauen und Rathenow folgende Patient*innen täglich für eine Stunde von einer Person Besuch erhalten
– Kinder unter 16 Jahren
– ebenso Schwerstkranke nach ärztlicher Genehmigung
– Patient*innen, die als Notfall in den Kliniken aufgenommen werden, sofern sie nach einem CO-VID-19 Test einen negativen Befund erhalten und keine klinischen Symptome für COVID-19 aufweisen
– Patient*innen der Psychiatrie.

Die Besuche können täglich in den Kliniken bis 18:30 Uhr (Ende) stattfinden.
Besucher*innen müssen sich vorab telefonisch auf der Station anmelden.
Besucher*innen müssen beim Besuch eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen, die bei Bedarf von der Klinik gestellt wird.

Schwangere dürfen weiterhin zur Entbindung von ihren Lebenspartner*innen begleitet werden.

In den Seniorenpflegezentren Fontanepark, Stadtforst, Premnitz, Nauen und der Solitären Kurzzeitpflege (WPZ) dürfen Bewohner*innen ab sofort täglich maximal 1 Stunde von 1 Person Besuch erhalten.

Der Besuchstermin muss einen Tag vor dem geplanten Besuch telefonisch bei dem Verantwortlichen des zuständigen Wohnbereichs angemeldet werden.
Besucher*innen müssen beim Besuch eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen, die bei Bedarf vom Pflegeheim gestellt wird.

„Wir dürfen uns darüber freuen, dass die bisher gut gelungene Umsetzung und Einhaltung der Schutzregeln im Ergebnis zu einer geringen Anzahl von COVID-Fällen in der Region geführt hat. Ein wesentliches Element dabei war die Beschränkung auf notwendige Kontakte. Um diesen Stand auch künftig wahren zu können, muss eine Besuchsregelung mit Augenmaß gestaltet sein und kann nur unter Auflagen, die dem Infektionsschutz dienen, erfolgen“ begründet Geschäftsführer Jörg Grigoleit die nun geltenden Vorgaben für Besuche. (Text: Dr. Babette Dietrich, Pressesprecherin der Havelland Kliniken Unternehmensgruppe / Fotos: Presse)

Dies ist eine Pressemitteilung, die der Redaktion zugeschickt wurde, und die wir zur Information der Bürger in der Region Havelland unredigiert übernehmen.

Der Beitrag Havelland Kliniken: Kontrollierte Öffnung der Einrichtungen für Besuche erschien zuerst auf FALKENSEE.aktuell.


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